IMMOBILIENRECHT ──────
WEIDNER RECHTSANWALT
Ihr Anwalt für Immobilienrecht
Rechtliche Probleme beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie können schnell erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Wir beraten und vertreten Käufer und Verkäufer bei Streitigkeiten rund um Immobilienkaufverträge – bundesweit.
✓ Immobilienkauf & Immobilienverkauf
✓ Mängel, Täuschung & Rückabwicklung
✓ Zahlung & Durchsetzung von Ansprüchen
HAUS VERKAUFT – KÄUFER ZAHLT NICHT?
Der Käufer zahlt den fälligen Kaufpreis nicht oder erfüllt den notariellen Kaufvertrag nicht? Wir unterstützen Verkäufer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Rechtliche Probleme beim Immobilienkauf und Immobilienverkauf
Der Kauf einer Immobilie ist regelmäßig mit erheblichen finanziellen Verpflichtungen verbunden. Umso wichtiger ist es, wenn nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags Probleme auftreten, die eigenen Rechte und Handlungsmöglichkeiten frühzeitig zu klären. Das gilt für Käufer ebenso wie für Verkäufer.
Immobilienkaufvertrag und Gewährleistung
Welche Rechte bestehen, richtet sich zunächst nach dem notariellen Kaufvertrag. Gerade bei gebrauchten Immobilien wird die Haftung für Sachmängel häufig weitgehend ausgeschlossen. Ein solcher Gewährleistungsausschluss bedeutet jedoch nicht, dass der Käufer in jedem Fall ohne Ansprüche bleibt. Entscheidend kann insbesondere sein, welche Beschaffenheit vereinbart wurde, welche Angaben der Verkäufer gemacht hat und ob ihm vorhandene Mängel bekannt waren.
Verschwiegene Mängel und arglistige Täuschung
Zeigen sich nach dem Kauf erhebliche Mängel, stellt sich häufig die Frage, ob der Verkäufer hiervon wusste und den Käufer hätte aufklären müssen. Bei bewusst verschwiegenen Mängeln oder unzutreffenden Angaben können trotz eines vereinbarten Gewährleistungsausschlusses Ansprüche des Käufers bestehen. Je nach Einzelfall kommen insbesondere Schadensersatz, Rücktritt oder eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht.
Rücktritt und Rückabwicklung
Nicht jede Störung des Immobilienkaufvertrags muss zur Rückabwicklung führen. Ist die Fortsetzung des Vertrags jedoch nicht mehr sinnvoll oder rechtlich nicht zumutbar, ist zu prüfen, ob sich Käufer oder Verkäufer vom Vertrag lösen können. Die Voraussetzungen und wirtschaftlichen Folgen eines Rücktritts oder einer Anfechtung sollten dabei vor einer entsprechenden Erklärung sorgfältig geprüft werden.
Kaufpreiszahlung und Vertragserfüllung
Auch auf Verkäuferseite entstehen häufig Probleme bei der Abwicklung des Immobiliengeschäfts. Wird der Kaufpreis trotz Fälligkeit nicht gezahlt, kann der Verkäufer grundsätzlich auf Erfüllung des Kaufvertrags bestehen und seinen Zahlungsanspruch durchsetzen. Abhängig von der konkreten Situation können daneben Verzugszinsen und Schadensersatzansprüche entstehen oder die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kaufvertrag vorliegen.
Schadensersatz bei gescheiterten Immobiliengeschäften
Störungen bei der Vertragsabwicklung können erhebliche Folgekosten verursachen. Finanzierungskosten, zusätzliche Aufwendungen oder andere wirtschaftliche Nachteile können deshalb neben den eigentlichen Ansprüchen aus dem Immobilienkaufvertrag von Bedeutung sein. Wir prüfen, welche Ansprüche im konkreten Fall bestehen und welcher Weg wirtschaftlich sinnvoll ist.
Ob Kaufpreis nicht gezahlt, Mängel verschwiegen oder vertragliche Pflichten nicht erfüllt werden: Wir beraten und vertreten Käufer und Verkäufer bei Streitigkeiten aus Immobilienkaufverträgen – außergerichtlich und gerichtlich.
Unser Versprechen
KOMPETENZ DURCH SPEZIALISIERUNG
Wir konzentrieren uns auf das Immobilienrecht und kennen die Besonderheiten und Fallstricke bei Immobiliengeschäften.
ERFAHRUNG & ROUTINE
Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Beratung und Vertretung von Käufern und Verkäufern.
LÖSUNGS-ORIENTIERTE BERATUNG
Wir entwickeln eine wirtschaftlich sinnvolle Strategie – nicht immer ist der Rücktritt oder ein Gerichtsverfahren der beste Weg.
KONSEQUENTE VERTRETUNG
Wir setzen Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich durch und behalten dabei die wirtschaftlichen Folgen im Blick.






