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IMMOBILIENRECHT ──────

WEIDNER RECHTSANWALT

Ihr Anwalt für Immobilienrecht

Kopfportrait Anwalt Sebastian Weidner vor hellem Hintergrund, schwarzes Hemd und graue Weste

Rechtliche Probleme beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie können schnell erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Wir beraten und vertreten Käufer und Verkäufer bei Streitigkeiten rund um Immobilienkaufverträge – bundesweit.

✓ Immobilienkauf & Immobilienverkauf

✓ Mängel, Täuschung & Rückabwicklung

✓ Zahlung & Durchsetzung von Ansprüchen

Haus verkauft Käufer zahlt nicht

HAUS VERKAUFT – KÄUFER ZAHLT NICHT?

Der Käufer zahlt den fälligen Kaufpreis nicht oder erfüllt den notariellen Kaufvertrag nicht? Wir unterstützen Verkäufer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Anfechtung Immobilienvertrag

IMMOBILIE GEKAUFT – MÄNGEL VERSCHWIEGEN?

Nach dem Immobilienkauf zeigen sich Mängel, über die der Verkäufer nicht aufgeklärt hat? Wir prüfen Ansprüche wegen verschwiegener Mängel und arglistiger Täuschung.

Rechtliche Probleme beim Immobilienkauf und Immobilienverkauf

Der Kauf einer Immobilie ist regelmäßig mit erheblichen finanziellen Verpflichtungen verbunden. Umso wichtiger ist es, wenn nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags Probleme auftreten, die eigenen Rechte und Handlungsmöglichkeiten frühzeitig zu klären. Das gilt für Käufer ebenso wie für Verkäufer.

Immobilienkaufvertrag und Gewährleistung

Welche Rechte bestehen, richtet sich zunächst nach dem notariellen Kaufvertrag. Gerade bei gebrauchten Immobilien wird die Haftung für Sachmängel häufig weitgehend ausgeschlossen. Ein solcher Gewährleistungsausschluss bedeutet jedoch nicht, dass der Käufer in jedem Fall ohne Ansprüche bleibt. Entscheidend kann insbesondere sein, welche Beschaffenheit vereinbart wurde, welche Angaben der Verkäufer gemacht hat und ob ihm vorhandene Mängel bekannt waren.

Verschwiegene Mängel und arglistige Täuschung

Zeigen sich nach dem Kauf erhebliche Mängel, stellt sich häufig die Frage, ob der Verkäufer hiervon wusste und den Käufer hätte aufklären müssen. Bei bewusst verschwiegenen Mängeln oder unzutreffenden Angaben können trotz eines vereinbarten Gewährleistungsausschlusses Ansprüche des Käufers bestehen. Je nach Einzelfall kommen insbesondere Schadensersatz, Rücktritt oder eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht.

Rücktritt und Rückabwicklung

Nicht jede Störung des Immobilienkaufvertrags muss zur Rückabwicklung führen. Ist die Fortsetzung des Vertrags jedoch nicht mehr sinnvoll oder rechtlich nicht zumutbar, ist zu prüfen, ob sich Käufer oder Verkäufer vom Vertrag lösen können. Die Voraussetzungen und wirtschaftlichen Folgen eines Rücktritts oder einer Anfechtung sollten dabei vor einer entsprechenden Erklärung sorgfältig geprüft werden.

Kaufpreiszahlung und Vertragserfüllung

Auch auf Verkäuferseite entstehen häufig Probleme bei der Abwicklung des Immobiliengeschäfts. Wird der Kaufpreis trotz Fälligkeit nicht gezahlt, kann der Verkäufer grundsätzlich auf Erfüllung des Kaufvertrags bestehen und seinen Zahlungsanspruch durchsetzen. Abhängig von der konkreten Situation können daneben Verzugszinsen und Schadensersatzansprüche entstehen oder die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kaufvertrag vorliegen.

Schadensersatz bei gescheiterten Immobiliengeschäften

Störungen bei der Vertragsabwicklung können erhebliche Folgekosten verursachen. Finanzierungskosten, zusätzliche Aufwendungen oder andere wirtschaftliche Nachteile können deshalb neben den eigentlichen Ansprüchen aus dem Immobilienkaufvertrag von Bedeutung sein. Wir prüfen, welche Ansprüche im konkreten Fall bestehen und welcher Weg wirtschaftlich sinnvoll ist.

Ob Kaufpreis nicht gezahlt, Mängel verschwiegen oder vertragliche Pflichten nicht erfüllt werden: Wir beraten und vertreten Käufer und Verkäufer bei Streitigkeiten aus Immobilienkaufverträgen – außergerichtlich und gerichtlich.

Unser Versprechen

Spezialisierung

KOMPETENZ DURCH SPEZIALISIERUNG

Wir konzentrieren uns auf das Immobilienrecht und kennen die Besonderheiten und Fallstricke bei Immobiliengeschäften.

 Erfahrung und Routine

ERFAHRUNG & ROUTINE

Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Beratung und Vertretung von Käufern und Verkäufern.

Spezialisierung

LÖSUNGS-ORIENTIERTE BERATUNG

Wir entwickeln eine wirtschaftlich sinnvolle Strategie – nicht immer ist der Rücktritt oder ein Gerichtsverfahren der beste Weg.

Spezialisierung

KONSEQUENTE VERTRETUNG

Wir setzen Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich durch und behalten dabei die wirtschaftlichen Folgen im Blick.

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